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1. Für das Jahr 2024 werden Grundsteuerjahresbescheide nur zugesandt, soweit dies wegen einer Änderung des Messbetrages, der Eigentumsverhältnisse oder aus anderen Gründen erforderlich ist.

2. Falls sich keine Änderungen ergeben, wird die Grundsteuer für das Jahr 2024 durch öffentliche Bekanntmachung in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt.

Zahlungsaufforderung:

Der letzte Grundsteuerbescheid gilt für das Jahr 2024 weiter. Die dort festgesetzten Raten und Fälligkeiten sind zu beachten, eine gesonderte Zahlungsaufforderung erfolgt nicht. Für Steuerschuldner mit bestehender Abbuchungsermächtigung ist gewährleistet, dass keine Zahlungstermine versäumt werden. Falls Grundsteuerzahler am Abbuchungsverfahren noch nicht teilnehmen, empfehlen wir, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Vordrucke können telefonisch unter Telefon: 07625-918678-3 angefordert werden.

3. Die Steuerfestsetzung durch öffentliche Bekanntmachung hat für die betroffenen Steuerschuldner die gleichen Rechtswirkungen, wie ein Ihnen am heutigen Tage zugegangener schriftlicher Steuerbescheid (§ 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz).

4. Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats, nach dieser öffentlichen Bekanntmachung, Widerspruch bei der Gemeinde Häg-Ehrsberg, Rathausstraße 27, 79685 Häg-Ehrsberg, erhoben werden. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung auf die Fälligkeiten der angefochtenen Beträge.

5. Die Bekanntmachung ist im Internet unter https://www.hinterhag.de einsehbar.

Häg-Ehrsberg, den 08.02.2024
gez. Dirk Philipp, Bürgermeister

Hier auch als PDF-Dokument verfügbar.